Bitte verwenden Sie die untenstehenden Links um zu Einträgen mit einem bestimmten Anfangsbuchstaben zu gelangen oder verwenden Sie die Volltextsuche um direkt nach einem Begriff zu suchen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben.
Das ZDF ist der nationale Fernsehsender aller 16 Bundesländer mit einem bundesweit einheitlichen Programm, der am 1. April 1963 als Programmalternative zur föderal organisierten ARD auf Sendung ging. Mit einem Vollprogramm aus Information, Bildung und Unterhaltung erfüllt das ZDF seinen Programmauftrag, den Fernsehteilnehmern in Deutschland einen objektiven Überblick über das Weltgeschehen und insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit zu vermitteln. Zur organisatorischen Infrastruktur des ZDF gehören das Sendezentrum in Mainz, das Hauptstadtstudio Berlin sowie 16 Inland- und 19 Auslandstudios. Für das ZDF sind rund 3.600 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Das ZDF als von den Bundesländern gemeinsam getragener Fernsehsender ist durch seine Organisationsstruktur dazu veranlagt, in einer zunehmend von Globalisierungsformen geprägten Gesellschaft Kommunikations- und Integrationsaufgaben wahrzunehmen. Durch seinen zentralen Standort in Mainz und den Vorzug, über seine Inlandstudios in den Landeshauptstädten sowie durch das Hauptstadtstudio in Berlin präsent zu sein, hat das ZDF die Möglichkeit, regionale Aspekte in einem bundesweit einheitlichen Gesamtprogramm zu vereinen. So kann das Zweite zwischen den einzelnen Teilen und dem Ganzen der Bundesrepublik ebenso informativ wie kommunikativ vermitteln. Das ZDF ist damit aber auch prädestiniert, das Gesamtbild Deutschlands publizistisch in das zusammenwachsende Europa einzubringen.
Siehe auch: Lizenz
Wer in Mecklenburg-Vorpommern private Hörfunk- oder Fernsehprogramme veranstalten will, der benötigt dafür eine Zulassung der Landesrundfunkzentrale. Erst wenn diese vorliegt, dürfen private Programme über Satellit, Kabel oder terrestrisch verbreitet werden. Die entsprechenden Kanäle und Frequenzen werden vorher öffentlich ausgeschrieben. Auch eine Verbreitung im Internet ist zulassungspflichtig - allerding für Fernsehprogramme, wenn diese mehr als 500 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden. Für Internetradio besteht nur eine Anzeigepflicht.
