Bitte verwenden Sie die untenstehenden Links um zu Einträgen mit einem bestimmten Anfangsbuchstaben zu gelangen oder verwenden Sie die Volltextsuche um direkt nach einem Begriff zu suchen.
Bei Pay-per-View handelt es sich um ein Fernsehangebot, bei dem der Zuschauer für einzelne Sendungen, die er abrufen kann, bezahlen muss.
Siehe auch: Decoder
Beim Pay-TV handelt es sich um Fernsehprogramme, die der Zuschauer gegen Barzahlung abonnieren muss. Der Zuschauer benötigt zusätzlich einen Decoder.
PHOENIX ist der Ereignis- und Dokumentationskanal von ARD und ZDF. Das Programm soll aus Übertragungen gesellschafts- und kulturpolitisch bedeutsamer Ereignisse sowie aus Dokumentationen, Features, Reportagen, Gesprächssendungen und Dokumentarspielen, die im Regelfall die aktuellen Ereignisse thematisch vertiefen, bestehen. Ein weiteres Programmelement des Ereignis- und Dokumentationskanals sind einzelne Übernahmen von Informationssendungen aus den Hauptprogrammen von ARD und ZDF.
Pilotprojekte sind zeitlich befristete, von der Landesrundfunkzentrale geförderte Versuche mit neuen Techniken im Programm.
Bei Podcasts handelt es sich um Audio- oder Videodateien, die aus dem Internet heruntergeladen werden können. Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die sich unabhängig von Sendezeiten konsumieren lassen.
In der Fernsehbranche bezeichnet die Prime Time die Hauptsendezeit: in der Regel zwischen 20 und 23 Uhr.
Siehe auch: Duales Rundfunksystem, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Privater Rundfunk ist ein Sammelbegriff für die seit der ersten Hälfte der 80-er Jahre des vorigen Jahrhunderts nebem dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgebaute zweite Säule des dualen Rundfunksystems in der Bundesrepublik. Der private Rundfunk besteht weitestgehend aus Sponsoring und Werbung finanzierten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern, die in den einzelnen Ländern extern von den Landesmedienanstalten lizenziert und beaufsichtigt werden.
Zur Sicherung der Ausgewogenheit der Gesamtheit der Programme sowie zur Sicherung von Meinungsvielfalt kann die Landesmedienanstalt vom Veranstalter die Einrichtung eines Programmbeirates verlangen, der aus mindestens sieben Vertretern bedeutender gesellschaftlicher Gruppen beziehungsweise Verbänden des Landes besteht und der auf die Strukturen des Programms Einfluss nehmen darf.
Siehe auch: Aufsicht, Programmverstoß
Bei den Programmgrundsätzen handelt es sich um die in den jeweiligen Rundfunkgesetzen der Länder formulierten Richtlinien für die Programmgestaltung, an welche die Programmverantwortlichen der Sender gebunden sind und deren Einhaltung durch die Gremien der zuständigen Landesmedienanstalt kontrolliert wird. Mehr Informationen zum Thema "Programmgrundsätze" finden Sie in diesem Internet-Angebot unter dem Button "Programmaufsicht".
Bei der Programmkritik handelt es sich um Meinungsäußerungen über bestimmte Programminhalte der Hörfunk- und Fernsehveranstaltungen, die direkt an die Veranstalter zu richten sind.
Siehe auch: Aufsicht, Beschwerden
Ein Programmverstoß liegt dann vor, wenn durch ein Rundfunkprogramm, einzelne Sendungen oder Beiträge oder sonst gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde ahndet diesen Verstoß je nach Schwere des Sachverhalts. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Internet-Angebot unter dem Button "Programmaufsicht".
