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Siehe auch: NDR
Landesfunkhaus ist die Bezeichnung von Niederlassungen der Mehr-Länder-Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So ist der Sitz des Landesfunkauses des Norddeutschen Rundfunks (NDR) für Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.
Nach dem Grundgesetz steht den Bundesländern jeweils eine eigene Kompetenz zur Rundfunkgesetzgebung zu. Entsprechend hat jedes Bundesland zur Errichtung und Überwachung des privaten Rundfunks und für die Errichtung der Landesmedienanstalten ein entsprechendes Landesmediengesetz erlassen, so auch das Rundfunkgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Mehr Informationen dazu finden Sie auf diesem Internet-Angebot unter dem Button "Rechtsgrundlagen".
Siehe auch: Internet
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Eine Lizenz ist ein Verwaltungsakt einer Landesmedienanstalt, so auch der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern, zur Genehmigung für einen privaten Rundfunkveranstalter, ein Rundfunkprogramm über Satellit, Antenne, per Kabel oder auch über das Internet senden zu dürfen.
Ein Lokales Kabel-TV ist ein für ein oder mehrere benachbarte Kabelnetze zugelassenes örtliches TV-Programm. In Mecklenburg-Vorpommern wurden seit dem Jahre 2000 bisher 20 Lizenzen für mehr als 50 Kabelanlagen durch die Landesrundfunkzentrale vergeben, wo private Fernsehveranstalter ein eigenes Programm in die jeweiligen Kabelnetze einspeisen.
Bei einem Lokalprogramm handelt es sich um solche Rundfunkprogramme, die in einem örtlich begrenzten Gebiet verbreitet und deren Inhalte vorrangin in diesem Verbreitungsgebiet aufgenommen und hergestellt werden. Dabei handelt es sich meistens um Lokalfernsehprogramme in örtlichen Kabelanlagen.
