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Oberbegriff für den einheitlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen durch Medien, welche die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden können oder die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes finden sich in Deutschland insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Außerdem berühren etliche Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuchs (StGB) den Jugendmedienschutz. Im von den Bundesländern vereinbarten JMStV sind Regelungen zu den Medien, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, nämlich Rundfunk- und Telemedien, zu finden. Hierzu zählen insbesondere Radio und TV (Rundfunkmedien) sowie das Internet mit seinen Diensten (Telemedien). Die Regelungen zum Jugendmedienschutz im JuSchG betreffen nur so genannte Trägermedien, also materiell greifbare Medien wie Bücher, Zeitschriften, Filmrollen, Videokassetten, CD-ROMs oder DVDs.
Siehe auch: Menschenwürde
Der Jugendschutz als Sorge um das Wohlbefinden der Heranwachsenden gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft und damit auch der Medien. Nicht zuletzt deshalb gilt dem Jugendschutz auch große Aufmerksamkeit in der Tätigkeit der Landesmedienanstalten. Gesetzliche Grundlage dafür sind vor allem der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) vom 1.04. 2003 sowie die Jugendschutzrichtlinien der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Mehr zum Thema Jugendschutz finden Sie in diesem Internet-Angebot unter dem Button "Programmaufsicht".
Siehe auch: DLM, Jugendschutz, Menschenwürde
Die Jugendschutzrichtlinien werden durch die DLM beschlossen und durch die einzelnen Landesmedienanstalten als Satzung erlassen. Die Jugendschutzrichtlinien konkretisieren die gesetzlichen Bestimmungen bei der Gewährleistung des Jugendschutzes in den Programmen des privaten Fernsehens. Mehr Informationen zum Thema Jugendschutz finden Sie in diesem Internet-Angebot unter dem Button "Programmaufsicht".
