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Siehe auch: Duales Rundfunksystem, NDR, Privater Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist seit den Jahren 1948/49 der Sammelbegriff für das in den damaligen Westzonen Deutschlands eingerichtete Rundfunksystem in der Organisationsform von Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch nach dem Aufkommen des privaten Rundfunks in den 1980er Jahren ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine tragende Säule des seitdem dualen Rundfunksystems, da die Zulassung des privaten Rundfunks an die Existenz des öffentlich-rechtlichen gebunden ist.
Zu den Merkmalen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören insbesondere seine Staatsferne, die interne gesellschaftliche Kontrolle durch Aufsichtsgremien, die mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen besetzt sind, sowie die Mischfinanzierung aus Rundfunkgebühren und Rundfunkwerbung. Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Bundesrepublik gehören die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF sowie das Deutschlandradio. Eine Sonderstellung nimmt die Deutsche Welle ein.
