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Siehe auch: Duales Rundfunksystem, Privater Rundfunk
Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk ist seit den Jahren 1948/49 Sammelbegriff für das damals in den damaligen Westzonen Deutschlands eingerichtete Rundfunksystem in der Organisationsform von Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch nach dem Aufkommen des privaten Rundfunks in den 80-er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine tragende Säule des nunmehr dualen Rundfunksystems, da die Zulassung des privaten Rundfunks an die Existenz des öffentlich-rechtlichen gebunden ist. Zu den Charakteristika des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören insbesondere seine Staatsferne, interne gesellschaftliche Kontrolle durch Aufsichtsgremien, die mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen besetzt sind, sowie die Mischfinanzierung aus Rundfunkgebühren und Rundfunkwerbung. Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Bundesrepublik gehören die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF sowie Deutschlandradio Kultur. Eine Sonderstellung nimmt die Deutsche Welle ein.
