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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist der Regulierer für den privaten Rundfunk und für Telemedien, soweit Angebote gegen die Menschenwürde oder gegen den Jugendschutz verstoßen, § 16 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV. Der KJM gehören 12 Mitglieder, davon sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den obersten Landesjugendbehörden benannte Sachverständige sowie zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde an.
