Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
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Siehe auch: Jugendmedienschutz, Jugendschutz, Jugendschutzrichtlinien
Im Rahmen der Rundfunk- und Telemedienaufsicht prüft und bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Sie beschließt entsprechende Maßnahmen, die dann von den Landesmedienanstalten umgesetzt werden. Weitere Aufgaben der KJM sind unter anderem die Festlegung von Sendezeiten, die Prüfung und Genehmigung von Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik und die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen. Außerdem stellt die KJM Indizierungsanträge für Angebote im Internet und nimmt Stellung zu Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
Der KJM gehören 12 Mitglieder an: sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den obersten Landesjugendbehörden benannte Sachverständige sowie zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde benannte Sachverständige.
