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Die Gremienvorsitzendenkonferenz setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen. Die Gremienvorsitzendenkonferenz trifft nach § 36 Abs. 3 RStV die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und ist zuständig im Rahmen der Plattformbelegung.
