Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
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Siehe auch: Aufsicht, Beschwerden
Ein Programmverstoß liegt dann vor, wenn durch ein Rundfunkprogramm, einzelne Sendungen oder Beiträge oder sonst gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde ahndet diesen Verstoß je nach Schwere des Sachverhalts. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Homepage unter dem Button "Programmaufsicht".
