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Analoge Satellitenübertragung

Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:

Lexikon

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Rundfunk

Rundfunk bezeichnet die Übertragung von Informationen jeglicher Art (beispielsweise Bilder, Ton, Text) über elektromagnetische Wellen an die Öffentlichkeit. Zum Rundfunk gehören insbesondere der Hörfunk (Empfangsgerät: Radio) und das Fernsehen. Jeder kann Rundfunksendungen empfangen; gegebenenfalls sind sie aber verschlüsselt und nicht ohne vorherige Entschlüsselung vollständig verwertbar.

Den Begriff Rundfunk prägte der Radiopionier Hans Bredow im November 1919. Die Wortschöpfung geht auf das ursprüngliche Verfahren der drahtlosen Telegrafie zurück, die auch als Vorläufer der digitalen Übertragung angesehen werden kann. Im Technikkontext umfasst der Begriff Rundfunk alle Techniken, die elektromagnetische Wellen mit oder ohne Trägermedium an nicht individuell festgelegte Empfänger ausstrahlen.

Rundfunkprogramme und einzelne Rundfunksendungen können auch via Internet empfangen werden, wenn sie ins Internet gestreamt werden, so dass im Prinzip jeder internetfähige Computer ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags oder auch des Rundfunkgebührenstaatsvertrags ist.

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