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Siehe auch: Lizenz
Wer in Mecklenburg-Vorpommern private Hörfunk- oder Fernsehprogramme veranstalten will, der benötigt dafür eine Zulassung der Landesrundfunkzentrale. Erst wenn diese vorliegt, dürfen private Programme über Satellit, Kabel oder terrestrisch verbreitet werden. Die entsprechenden Kanäle und Frequenzen werden vorher öffentlich ausgeschrieben. Auch eine Verbreitung im Internet ist zulassungspflichtig - allerding für Fernsehprogramme, wenn diese mehr als 500 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden. Für Internetradio besteht nur eine Anzeigepflicht.
