Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
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Siehe auch: Lizenz
Wer in Mecklenburg-Vorpommern private Hörfunk- oder Fernsehprogramme veranstalten will, der benötigt dafür eine Zulassung der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Erst wenn diese vorliegt, dürfen private Programme über Satellit, Kabel oder terrestrisch verbreitet werden. Bei der terrestrischen Verbreitung werden die Frequenzen vorher öffentlich ausgeschrieben. Auch eine Verbreitung im Internet ist zulassungspflichtig - allerding nur für Fernsehprogramme, wenn diese mehr als 500 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden. Für Internetradios besteht nur eine Anzeigepflicht.
