Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
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Siehe auch: Aufsicht
Beschwerden zu Programmen privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter können schriftlich oder telefonisch an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt gerichtet werden - im Falle von in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Veranstaltern ist der Ansprechpartner die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV). Die MMV als Aufsichtsbehörde prüft, ob der jeweilige Veranstalter gegen die gesetzlichen Bestimmungen der allgemeinen Programmgrundsätze oder der Werberichtlinien verstoßen hat. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf dieser Homepage unter dem Button "Programmaufsicht".
