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Siehe auch: Aufsicht
Beschwerden zu Programmen privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter können schriftlich oder telefonisch an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt gerichtet werden - im Falle von in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Veranstaltern ist der Ansprechpartner die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Die LRZ als Aufsichtsbehörde prüft, ob der jeweilige Veranstalter gegen die gesetzlichen Bestimmungen der allgemeinen Programmgrundsätze oder der Werberichtlinien verstoßen hat. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf diesem Internetangebot unter dem Button "Programmaufsicht".
