Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
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Siehe auch: Beschwerden
Als Aufsichtsbehörde achtet die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern auf die Einhaltung der rundfunkgesetzlichen Bestimmungen durch die privaten Veranstalter. Sie prüft vor allem, ob mit den ausgestrahlten Programmen gegen die Regelungen des Jugendschutzes und der Werbung oder gegen Programmgrundsätze verstoßen wurde.
