Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
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Siehe auch: Rundfunkgebühren
Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern ist nicht für den Einzug von Rundfunkgebühren zuständig.
Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Als gemeinsames Rechen- und Servicezentrum der Rundfunkanstalten hat die GEZ die An- und Abmeldungen der Rundfunkteilnehmer vorzunehmen, die Daten bei einem Umzug zu koordinieren sowie die Gebühren anzunehmen. Außerdem informiert die GEZ über die Gebührenpflicht und über Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkgebühr.
Eine Finanzierungsform des Rundfunks ist die Gebühr. Sie soll einen großen Teil der Kosten decken, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen. Nach dem Willen des Gesetzgeber ist die Herstellung von abwechselungsreichen Programmen aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender und objektiver Information durch die Erhebung einer Rundfunkgebühr sicherzustellen. Sie ist deshalb grundsätzlich von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen, auch wenn er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen möchte. Die eingehenden Gelder werden entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten, an das ZDF und an die Landesmedienanstalten weitergeleitet. Hauptsitz der GEZ ist Köln.
Sie erreichen die GEZ unter www.gez.de.
