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Oberbegriff für den einheitlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen durch Medien, welche die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden können oder die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes finden sich in Deutschland insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Außerdem berühren etliche Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuchs (StGB) den Jugendmedienschutz. Im von den Bundesländern vereinbarten JMStV sind Regelungen zu den Medien, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, nämlich Rundfunk- und Telemedien, zu finden. Hierzu zählen insbesondere Radio und TV (Rundfunkmedien) sowie das Internet mit seinen Diensten (Telemedien). Die Regelungen zum Jugendmedienschutz im JuSchG betreffen nur so genannte Trägermedien, also materiell greifbare Medien wie Bücher, Zeitschriften, Filmrollen, Videokassetten, CD-ROMs oder DVDs.
