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Analoge Satellitenübertragung

Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:

Lexikon

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ZAK

Siehe auch: ALM, DLM, Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.

In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages vorgeschrieben.

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