image

Analoge Satellitenübertragung

Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:

Digitale Dividende

Mit der Digitalisierung von Radio und Fernsehen werden in erheblichem Umfang Frequenzen frei, die dann anderweitig genutzt werden können. Dieser Gewinn an Übertragungskapazität wird als „Digitale Dividende“ bezeichnet. Mittels technischer Möglichkeiten, die es erlauben auf einer Frequenz bzw. auf einem Kanal nun mehrere Rundfunkangebote digital zu verbreiten (Signalbündelung oder auch Multiplexing genannt) steigt die Übertragungskapazit bei konstantem Frequenzspektrum an. So entsteht Raum für neue Angebote.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) möchte gemeinsam mit ARD und ZDF erreichen, dass die neuen digitalen terrestrischen Übertragungskapazitäten vorrangig dem Rundfunk zugestanden werden. Es wird hierbei auch von einer „hybriden Frequenzvergabe“ gesprochen, bei der der Rundfunk einen angemessenen Anteil an der Digitalen Dividende zugestanden bekommt.

Der Funkfrequenzbereich, der durch die Digitalisierung der Rundfunkübertragung frei geworden ist, wird für breitbandige Internetversorgung geöffnet. Das hat das Bundeskabinett im März 2009 beschlossen. Damit wird der Frequenzbereich zwischen 790 MHz und 862 MHz für Breitbanddienste freigegeben. Damit wird es möglich, in über 800 Gemeinden in Deutschland Breitbandinternetangebote zur Verfügung zu stellen, die bisher dort nur über Satellit zu empfangen waren.