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Digitales Radio

Die Digitalisierung der Hörfunkübertragungswege befindet sich noch in den Anfängen. Bei der terrestrischen Verbreitung ist noch immer das analoge UKW-System dominierend. Versuche, diese aufgrund der Frequenzengpässe und schlechten Übertragungsqualität nicht mehr zukunftsfähige Technik durch den DAB-Standard abzulösen, waren trotz großer Anstrengungen der beteiligten Akteure bisher nicht von Erfolg gekrönt.

Hier ist in den nächsten Jahren ein Neustart im so genannten DAB Plus-Modus geplant, dessen Erfolg durch bundesweit verbreitete, neue Angebote erreicht werden soll.

Ergänzend dazu sind auch Bewegtbildangebote im DMB-Standard geplant, der ebenfalls zur DAB-Systemfamilie gehört.

Prinzipiell ist auch eine Radioübertragung über den Standard DVB-T (digitales terrestrisches Fernsehen) möglich. In Mecklenburg-Vorpommern macht hiervon aber kein Hörfunkveranstalter Gebrauch, es wird über UKW gesendet.

Der DVB-H-Standard (Fernsehen für Handhelds, Handy) würde auch die Möglichkeit bieten, Hörfunk zu übertragen. Ein erster Anlauf zur kommerziellen Nutzung diess Standads ist in Deutschland gescheitert, ob es einen zweiten Anlauf geben wird, ist noch nicht entschieden.

Neben DAB, DVB-T und DVB-H gibt es noch andere digitale Übertragungswege, z.B. über DSL oder über das Internet. Seit dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 01.06.2009 gilt: Wer Hörfunk ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Für Streaming-Angebote mit mehr als 500 gleichzeitigen Nutzern besteht aber einer Anzeigepflicht bei der zuständigen Landesmedienanstalt. Ein Formular für diese Anzeige können Sie unter dem Button Service/Formulare abrufen.