Seit dem 1. August 2011 wird in Deutschland Digitalradio im neuen Standard „DAB+“ übertragen. DAB bedeutet „Digital Audio Broadcasting“: Hörfunkprogramme werden digital über Antenne verbreitet. Das „+“ steht dabei für eine Weiterentwicklung der digitalen Technologie: Noch mehr Hörfunkprogramme können in einer guten Tonqualität empfangen werden. Zudem kann der Hörer auch programmbegleitende Zusatzinformationen, wie z.B. Verkehrsdaten, Wetterkarten, aktuelle Nachrichten oder Informationen über den Titel und Interpreten erhalten.
Um Digitalradio in diesem Standard empfangen zu können, benötigt man ein für DAB+ geeignetes Empfangsgerät. Jedoch ist der Empfang noch nicht überall in Deutschland möglich. Die Sendestandorte befinden sich im Aufbau, zunächst werden die Ballungsräume versorgt, andere Empfangsgebiete folgen nach und nach. In Mecklenburg-Vorpommern können derzeit 22 Radioprogramme über DAB+ im Raum Schwerin empfangen werden.
Eine aktuelle Empfangsprognose sowie weitere Informationen über DAB+ erhalten Sie über www.digitalradio.de.
Prinzipiell ist auch eine Radioübertragung über den Standard DVB-T (digitales terrestrisches Fernsehen) möglich. In Mecklenburg-Vorpommern macht hiervon aber kein Hörfunkveranstalter Gebrauch, es wird über UKW gesendet.
Der DVB-H-Standard (Fernsehen für Handhelds, Handy) würde auch die Möglichkeit bieten, Hörfunk zu übertragen. Ein erster Anlauf zur kommerziellen Nutzung diess Standads ist in Deutschland gescheitert, ob es einen zweiten Anlauf geben wird, ist noch nicht entschieden.
Neben DAB, DVB-T und DVB-H gibt es noch andere digitale Übertragungswege, z.B. über DSL oder über das Internet. Seit dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 01.06.2009 gilt: Wer Hörfunk ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Für Streaming-Angebote mit mehr als 500 gleichzeitigen Nutzern besteht aber einer Anzeigepflicht bei der zuständigen Landesmedienanstalt. Ein Formular für diese Anzeige können Sie unter dem Button Service/Formulare abrufen.

