Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
Pressemitteilung 7/2006 vom 29.06.2006
Der Landesrundfunkausschuss (LRA) der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ) hat in seiner 162. Sitzung am 28. Juni 2006 eine Neufassung des Kanalbelegungsplanes verabschiedet. Die Änderung war auf Grund der Novelle zum Landesrundfunkgesetz M-V vom 19.12.2005 erforderlich und wurde entsprechend angepasst. Der neue Kanalbelegungsplan verpflichtet die Netzbetreiber des Landes zur Einspeisung einer gewissen Anzahl von Pflichtprogrammen in analogen Kabelnetzen, gibt ihnen auf der anderen Seite aber auch das Recht, ein Drittel der Programmplätze nach eigenen Vorstellungen zu belegen. Sie finden den neuen Kanalbelegungsplan im Internet unter www.lrz-mv.de oder erhalten ihn bei der Landesrundfunkzentrale M-V, Bleicherufer 1, 19053 Schwerin.
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