Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
Pressemitteilung 16/2005 vom 29.06.2005
Am 29. Juni 2005 trat der Landesrundfunkausschuss zu seiner 153. Sitzung zusammen. Dabei wurde die Satzung zur Gestaltung, Durchführung und Finanzierung der Offenen Kanäle in M-V neugefasst. Diese nimmt im Wesentlichen eine Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage vor. Weitere Änderungen bzw. Ergänzungen sind u.a. die Herausarbeitung der Sendeverantwortung in § 4 dieser Satzung. Ein Sendeverantwortlicher ist der Nutzer, der die Verantwortung für den Inhalt der entsprechenden Sendung übernimmt.
Weitere Neuregelungen sind Fristen oder fremdsprachige Beiträge, die nur dann gesendet werden, wenn entweder eine schriftliche deutschsprachige Zusammenfassung des Inhalts vorliegt oder am Ende der Sendung eine deutschsprachige Zusammenfassung erfolgt.
Ergänzend in § 18, in dem Ausschlussregelungen getroffen sind, kann nunmehr bei Vorliegen einer Programmbeschwerde oder eines Programmverstoßes die Wiederholung einer Sendung untersagt werden.
Die neue Satzung erhält ihre Gültigkeit nach Erscheinen im Amtlichen Anzeiger des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vorauss. Nummer 31 am 18.7.2005). Die vollständige Fassung der Satzung finden Sie im Internet unter www.lrz-mv.de
zu den aktuellen Pressemeldungen
zum Archiv der Pressemeldungen

Lexikon