Analoge Satellitenübertragung
Nähere Informationen zur Beendigung der analogen Satellitenübertragung am 30. April 2012 finden Sie unter:
Als Grundlagen unserer Arbeit dienen der Rundfunkstaatsvertrag, das Rundfunkgesetz Mecklenburg-Vorpommern, europäische Richtlinien sowie eine Reihe von Satzungen, die die praktische Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen regeln. Der Direktor der Medienanstalt vertritt diese nach außen, der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert mit seinen Fachausschüssen die Arbeit der Medienanstalt und trifft wichtige Entscheidungen, etwa über die Zulassung von Rundfunkveranstaltern oder den Haushalt der Medienanstalt.
Da der Rundfunk der Hoheit der Bundesländer unterliegt, hat die Medienaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland eine föderale Struktur. Insgesamt 14 Landesmedienanstalten - darunter zwei gemeinsame für Berlin/Brandenburg und Hamburg/Schleswig-Holstein - beaufsichtigen die lokalen und regionalen Fernseh- und Radiosender in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Eine bundesweite Abstimmung erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), die mit ihren neu geschaffenen Gremien wie der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) erhebliche Entscheidungskompetenzen besitzt.
Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern fördert Medienkompetenz-Projekte im ganzen Land mit jährlich insgesamt über 200.000 Euro, zum Beispiel in Rostock, Neubrandenburg, Wismar und Grevesmühlen. In den Offenen Kanälen können alle Bürgerinnen und Bürger durch Seminare und Schulungen umfangreiche Medienkompetenzen erlangen und ihre selbst produzierten Radio- und Fernsehbeiträge kostenlos ausstrahlen.
Wir laden Sie ein, sich auf unseren Internetseiten ein eigenes Bild von der Arbeit der Medienanstalt zu machen.
