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Programmaufsicht

Die Medienanstalt beobachtet die von ihr zugelassenen privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme mit Blick auf die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, die u. a. im Rundfunkstaatsvertrag (RStV), im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV), im Landesrundfunkgesetz (RundfG M-V) und den Zulassungen enthalten sind.

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Dazu gehören insbesondere die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendschutz sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen. Hierzu führt die Medienanstalt bei den von ihr zugelassenen Hörfunk- und Fernsehprogrammen eine kontinuierliche Programmbeobachtung durch. So werden Schwerpunktuntersuchungen und Stichproben bei den von ihr zugelassenen Programmen durchgeführt. Es finden aber auch Überprüfungen aus bestimmten Anlässen statt, wie z.B. bei Programmbeschwerden.

Die Programmbeobachtung folgt einem von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) entwickelten Kriterienkatalog. Dabei wurden in den vergangenen Jahren Bewertungsstandards für den Jugendschutz und die Programmgrundsätze entwickelt, die die Basis für die Beurteilung von Sendungen darstellen.

Zur Lage und Entwicklung des Fernsehens in Deutschland gibt die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) regelmäßig Programmberichte heraus. Daneben veröffentlichen auch die Gemeinsamen Stellen der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) Jahresberichte über Schwerpunkte und Ergebnisse ihrer Arbeit. Zusammenfassungen dieser Berichte finden sich unter www.alm.de.